Jahnstraße 6
91126 Schwabach

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Ordnung Fitnesscenter zum Training für Jugendliche unter 18 Jahren

 
1. Personen ab 15 Jahren bis Vollendung des 18. Lebensjahres brauchen eine schriftliche Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters/Vertreterin für die Nutzung des Fitness-Centers.

Liegt diese vor, ist das Trainieren auch ohne deren Beisein gestattet.

(a) Bei Kauf einer 10er-Karte ist die schriftliche Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters/Vertreterin vorzulegen. Sie ist Voraussetzung für den Kauf und für die Teilnahme am Training.

(b) Beim Eintritt in den Verein – Abteilung Fitness-Center - ist die Einwilligung zusätzlich zur Aufnahme-Erklärung vorzulegen. Sie ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Abteilung.

2. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres dürfen ausschließlich nur in Begleitung und in alleiniger Verantwortung   eines/einer Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters/Vertreterin das Fitness-Center nutzen. Die Aufsicht des Fitness-Centers übernimmt hierfür keine Gewähr. Der/Die Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter/in muss zudem vorher durch eine Aufsicht in das Fitness-Center eingeführt werden.

Inkrafttreten:

Diese Ordnung tritt laut Vorstandsbeschluss vom 15.03.2017 nach der Veröffentlichung in der Vereinszeitung am 01.05.2017 in Kraft.

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