Jahnstraße 6
91126 Schwabach

Telefon 09122 / 2583
Telefax 09122 / 2960

Ehrenordnung des TV 1848 Schwabach e.V.

Folgende Ehrungen durch den TV 1848 Schwabach e.V. sind möglich:

1. Die Medaille wird verliehen:

- für besondere sportliche Leistungen oder Verdienste um den Verein

Verleihung ist auch an Nichtmitglieder möglich

(Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)

2. Die grüne Leistungsnadel wird verliehen:

- für mindestens 10-jährige erfolgreiche, sportliche oder spielerische Aktivität in den Abteilungen

(Antragstellung durch die Abteilung)

3. Die Vereins-Ehrennadel in Bronze wird verliehen:

- an Mitarbeiter ab 6-jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft des Vereins oder an leitender Stelle in einer Abteilung

(Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)

4. Die Vereins-Ehrennadel in Silber wird verliehen:

- an Mitarbeiter ab 10-jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft des Vereins oder an leitender Stelle in einer Abteilung

(Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)

5. Die Vereins-Ehrennadel in Gold wird verliehen:

- an Mitarbeiter ab 15-jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft des Vereins oder an leitender Stelle in einer Abteilung

(Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)

6. Das Vereinsabzeichen in Silber mit Jahreszahl wird verliehen:

- für 25-jährige Mitgliedschaft ab Vereinseintritt

(Verleihung durch die Vorstandschaft)

7. Das Vereinsabzeichen in Gold mit entsprechender Jahreszahl wird verliehen:

- für 40-, 50-, 60-, 70-, 75-, 80-jährige Mitgliedschaft ab Vereinseintritt

(Verleihung durch die Vorstandschaft)

8. Der Ehrenbrief wird verliehen:

- für 50-jährige Mitgliedschaft ab Vereinseintritt und gleichzeitiger Ernennung zum Ehrenmitglied (beitragsfrei auf Antrag)

(Verleihung durch die Vorstandschaft)

9. Das silberne Lorbeerblatt wird verliehen:

- für besondere herausragende Verdienste um den Verein

(Verleihung durch die Vorstandschaft)

10. Der Ehrenring wird verliehen:

- als höchste Auszeichnung des Vereins

Träger können höchstens drei lebende Mitglieder des Vereins ab dem 65. Lebensjahr sein.

(Verleihung durch die Vorstandschaft)

11. Ehrenvorsitzende/r

(Ernennung durch die Delegiertenversammlung)

Totenehrung:

Bei Tod eines Mitglieds erfolgt nach mindestens 20-jähriger Mitgliedschaft oder nach Entscheidung der Vorstandschaft ein Nachruf in der örtlichen Presse. Ehrenmitglieder erhalten einen Grabschmuck.

Inkrafttreten:

Diese Ordnung tritt laut Vorstandsbeschluss vom 18.01.2017 nach der Veröffentlichung in der Vereinszeitung am 01.05.2017 in Kraft.

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