Ehrenordnung des TV 1848 Schwabach e.V.
Folgende Ehrungen durch den TV 1848 Schwabach e.V. sind möglich:
1. Die Medaille wird verliehen:
- für besondere sportliche Leistungen oder Verdienste um den Verein
Verleihung ist auch an Nichtmitglieder möglich
(Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)
2. Die grüne Leistungsnadel wird verliehen:
- für mindestens 10-jährige erfolgreiche, sportliche oder spielerische Aktivität in den Abteilungen
(Antragstellung durch die Abteilung)
3. Die Vereins-Ehrennadel in Bronze wird verliehen:
- an Mitarbeiter ab 6-jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft des Vereins oder an leitender Stelle in einer Abteilung
(Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)
4. Die Vereins-Ehrennadel in Silber wird verliehen:
- an Mitarbeiter ab 10-jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft des Vereins oder an leitender Stelle in einer Abteilung
(Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)
5. Die Vereins-Ehrennadel in Gold wird verliehen:
- an Mitarbeiter ab 15-jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft des Vereins oder an leitender Stelle in einer Abteilung
(Antragstellung durch die Abteilung oder Vorstandschaft)
6. Das Vereinsabzeichen in Silber mit Jahreszahl wird verliehen:
- für 25-jährige Mitgliedschaft ab Vereinseintritt
(Verleihung durch die Vorstandschaft)
7. Das Vereinsabzeichen in Gold mit entsprechender Jahreszahl wird verliehen:
- für 40-, 50-, 60-, 70-, 75-, 80-jährige Mitgliedschaft ab Vereinseintritt
(Verleihung durch die Vorstandschaft)
8. Der Ehrenbrief wird verliehen:
- für 50-jährige Mitgliedschaft ab Vereinseintritt und gleichzeitiger Ernennung zum Ehrenmitglied (beitragsfrei auf Antrag)
(Verleihung durch die Vorstandschaft)
9. Das silberne Lorbeerblatt wird verliehen:
- für besondere herausragende Verdienste um den Verein
(Verleihung durch die Vorstandschaft)
10. Der Ehrenring wird verliehen:
- als höchste Auszeichnung des Vereins
Träger können höchstens drei lebende Mitglieder des Vereins ab dem 65. Lebensjahr sein.
(Verleihung durch die Vorstandschaft)
11. Ehrenvorsitzende/r
(Ernennung durch die Delegiertenversammlung)
Totenehrung:
Bei Tod eines Mitglieds erfolgt nach mindestens 20-jähriger Mitgliedschaft oder nach Entscheidung der Vorstandschaft ein Nachruf in der örtlichen Presse. Ehrenmitglieder erhalten einen Grabschmuck.
Inkrafttreten:
Diese Ordnung tritt laut Vorstandsbeschluss vom 18.01.2017 nach der Veröffentlichung in der Vereinszeitung am 01.05.2017 in Kraft.